·
Telefon:
Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
1. Versorgung in stationären Behinderteneinrichtungen
Immer wieder müssen Kooperationsverträge in Behinderteneinrichtungen abgelehnt werden, weil diese auf Pflegeeinrichtungen begrenzt sind. Hier ist eine Erweiterung auf Behinderteneinrichtungen sinnvoll.
2. Medizinische Behandlungszentren und Sozialpädiatrische Zentren
Der Gesetzgeber hat für die medizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) geschaffen, für erwachsene Patientinnen und Patienten mit Behinderung Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB), in denen bislang keine Zahnmedizin stattfinden darf. Eine Weiterentwicklung ist erforderlich.
3. Ambulant tätige Anästhesisten
Pflegebedürftige Ältere und Personen mit geistiger Behinderung benötigen häufig eine zahnärztliche Behandlung in Allgemeinanästhesie. Es ist sehr schwierig, für diese oft in ambulanten OP-Zentren durchgeführten Behandlungen Anästhesisten zu gewinnen. Grund ist deren Budget-Deckel. Der Gesetzgeber muss diese Formen der Allgemeinanästhesie außerhalb der Gesamtvergütung einordnen.
Lösungen statt Leerstellen: Konkreter politischer Handlungsbedarf besteht bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die BZÄK unterbreitet Lösungsvorschläge.
4. Schnittstelle Zahnmedizin und Krankenhaus
Bei vielen Patientinnen und Patienten mit Behinderung liegen große allgemeinmedizinische Beeinträchtigungen vor, so dass die zahnärztliche Behandlung in Allgemeinanästhesie nur unter stationären Bedingungen möglich ist, ebenso bei Pflegebedürftigen und Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen. Die stationäre Versorgung hält jedoch keine gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vor. Es existieren weder passende DRGs noch die gesetzliche Möglichkeit, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte als Belegzahnärzte in Krankenhäusern tätig werden können. Eine Gesetzesänderung ist erforderlich.
5. Vergütung von Leistungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
Die ambulante zahnmedizinische Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung im Wachzustand ist sehr aufwändig, bindet viel Personal und Zeit. Dies wird nicht abgebildet.
6. Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
Die zahnärztliche und präventive Betreuung von Pflegebedürftigen und Personen mit Behinderung muss weiter intensiviert werden, da ihre Mundgesundheit signifikant schlechter ist als allgemein. Die Approbationsordnung Zahnmedizin und die Curricula könnten dies berücksichtigen.
Weitere Schnittstellen wären akutgeriatrische Krankenhausstationen und die Entwicklung weitergehender Konzepte in der aufsuchenden Versorgung.
Quelle: dzw.de
12.05.2022