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Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist ein wesentlicher Bestandteil des Prophylaxekonzepts und für alle Patienten von besonderer Bedeutung. Die PZR wird in der Regel von spezialisierten und besonders qualifizierten zahnärztlichen Mitarbeiterinnen wie der Dentalhygienikerin (DH) oderder zahnmedizinischen Prophylaxehelferin (ZMP) auf der Grundlage definierter Arbeitsabläufe durchgeführt. Zu einer professionellen Zahnreinigung gehört eine intensive Beratung.
Im Rahmen einer systematischen Befunderhebung und Diagnostik durch den Zahnarzt wird zunächst der Zustand der Mund- und Zahngesundheit festgestellt. Die Arbeitsabläufe der PZR sind vom Grundsatz her bei allen Zielgruppen, vom Kind bis zum Senior, gleich. In den einzelnen Altersgruppen werden spezielle Materialien, Methoden und Geräte eingesetzt, die Erfahrung und besondere Kenntnisse in der Dentalhygiene voraussetzen.
Zunächst spült der Patient mit einer speziellen, desinfizierenden Lösung, bevor die Zahnbeläge mit einer Anfärbelösung sichtbar gemacht werden. Danach werden unter Einsatz von Hand- und maschinellen Instrumenten die Plaque und der Zahnstein entfernt. Je nach Ausprägung und der Tiefe der Zahnfleischtaschen ist der Aufwand dabei unterschiedlich. Zahnfleischtaschen dürfen nur vom Zahnarzt oder einer Dentalhygienikerin (subgingival/unterhalb des Zahnfleischsaumes) gereinigt werden. Im Anschluss werden die Zähne poliert und die Oberflächen gegen eine schnelle Rückbesiedlung durch Bakterien versiegelt. Nach einer professionellen Zahnreinigung kann es zu einer kurzen Überempfindlichkeit der Zahnhälse kommen.
In Abhängigkeit von der Mitarbeit und Motivation des Patienten werden Intervalle der PZR zwischen 3 und 6 Monaten vereinbart. Bei guter Mitarbeit und geringem Erkrankungsrisiko ist im Regelfall eine PZR nur alle 6 Monate erforderlich.