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Nicht alle Kosten einer Parodontitistherapie werden von den privaten und den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige regenerative Maßnahmen gehören nicht zur Kassenleistung in Deutschland.
Vor Behandlungsbeginn erstellt der Zahnarzt einen Befund, auf dessen Grundlage ein Antrag für die Parodontitisbehandlung gestellt wird.
Nach abgeschlossener Befunderhebung wird der Parodontalstatus erstellt (Muss für den PA-Antrag aktualisiert werden). Der Befund und der Parodontalstatus dokumentieren das individuelle Erkrankungsrisiko/Erkrankungsgrad. Der schriftliche Befund und ein detaillierter Therapieplanreicht der Zahnarzt in Deutschland bei der Krankenkasse zur Prüfung ein. Die Genehmigung des Antrages ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die konventionelle Paradontalbehandlung, jedoch nicht für die Vorbehandlung. Die konventionelle Paradontalbehandlung ist als zahnerhaltende Maßnahme im Leistungskatalog der Kassen enthalten.
Spezielle Verfahren wie Laserbehandlungen sind keine Kassenleistung für gesetzlich versicherte Patienten. Die Heilung einer Parodontitis mit den klassischen chirurgischen Methoden übernehmen die Kassen. Die chirurgische „offene“ Parodontitisbehandlung / offene Therapie wird nur nach abgeschlossener, „geschlossenen“ Therapie übernommen, wenn noch Behandlungsbedarf ist.
Maßnahmen im Rahmen der Rahmen der Vorbehandlung, die auch vorbeugend dazu beitragen, eine Parodontalerkrankung zu verhindern, muss der Patient selbst zahlen. Zu diesen Maßnahmen zählen die professionelle Zahnreinigung / PZR oder ein Labortest zur Bestimmung der Parodontoseerreger.
Zur Sicherung des Behandlungserfolgs nach der Parodontalbehandlung muss eine regelmäßige Nachkontrolle und professionelle Zahnreinigung erfolgen, an deren Kosten der Patient beteiligt werden kann.
Befundaufnahme inklusive PSI und Antragsstellung
Röntgendiagnostik wie Zahnfilme, Einzelaufnahme oder OPG. Nicht übernommen werden 3-dimensionale Diagnostik durch einen Computertomographen CT oder die Digitale Volumentomographie / DVT.
Gegebenenfalls Modellherstellung der Kiefer
Schmerzausschaltung wie lokale Betäubung
geschlossene Parodontalbehandlung / Initialtherapie
offene Behandlung, chirurgische Parodontitisbehandlung
Antibiotikatherapie
Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung / PZR vor der Parodontalbehandlung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung belaufen sich je nach Einzelmaßnahem oder pauschalem Jahrespaket zwischen 60.- € und 150.- €
Spezielle Bakterientests kosten je nach Testverfahren zwischen 70.- € und 120.- €
Laserbehandlungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Regenerative Maßnahmen im Rahmen der Parodontalchirurgie werden nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Gewebe-Regenerationen (GTR), Rezessionsdeckungen, Zahnfleischaufbau oder Papillenrekonstruktionen werden je nach Vertragssituation nur von den Privatversicherern übernommen.